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Ja, soweit ich weiß musst Du das. Erst wenn es bei beiden Nachbesserungs-Versuchen schief geht kannst Du vom Vertrag zurücktreten. So wie Du Deine Rechte als Verbraucher hast hat auch der Anbieter seine Rechte...
Ärgerlich ist der ganze Mist trotzdem...
Gruß,
Philipp
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