Ja, soweit ich weiß musst Du das. Erst wenn es bei beiden Nachbesserungs-Versuchen schief geht kannst Du vom Vertrag zurücktreten. So wie Du Deine Rechte als Verbraucher hast hat auch der Anbieter seine Rechte...

Ärgerlich ist der ganze Mist trotzdem...


Gruß, Philipp