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Pressemitteilung: TÜV Hessen, HMWVL (Wiesbaden) , 16.04.2010
Säumige Autofahrer in Hessen können sich ab sofort freuen: Seit Mitte April erhalten technisch einwandfreie Fahrzeuge auch bei überzogenem Termin zur Hauptuntersuchung eine für zwei Jahre gültige Plakette.
Bislang wurde die Fristüberschreitung von der zweijährigen Laufzeit abgezogen. Die alte Vorschrift, die seit 1999 gültig war, wird nun von den Prüfern des TÜV Hessen nicht mehr angewendet. Es bleibt allerdings beim Bußgeld durch die Polizei.
Grund für die Änderung ist eine neue rechtliche Bewertung des Bundesverkehrsministeriums, nach der die bisherige Regelung auf einer zweifelhaften Rechtsgrundlage beruhte.
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