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#294547 15.07.2011 04:44
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hallo zusammen

hat sich in der vergabgebheit irgendwas geändert?
ich kenne es noch so, dass wenn der TüV abgelaufen war (märz), der neue für zwei jahre gilt, auch wenn man erst im juli nen neuen tüv machen läßt.

ich hab meinen diese wochen machen lassen und siehe da...nächster tüv-termin im juli 2013 (auto war 6 monate abgemeldet)

ist das so, oder hab ich einfach nur ne menge glück gehabt?


------------------------------------ Aufblasen muss man einen Motor erst, wenn er tot ist.
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liegt dran das er abgemeldet war. Bei einem zugelassenem Fahrzeug wird rückdaatiert.


#294549 16.07.2011 07:54
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Bei uns in Hessen gibt es das seit April 2010 nicht mehr mit dem rückdatieren!

Gruss Kai

Kai S. #294550 17.07.2011 01:04
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Doch wenn der karren abgemeldet ist... wird zum aktuellen zeitpunkt gestempelt.
ist der Karren angemeldet gewesen, wird zurück datiert.. passiert das nicht, war es glück.

genauso, wie das Vordatiieren meinesr angemeldeten Monster auf den Saisonstart. das ist eher auch unüblich



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Pressemitteilung:
TÜV Hessen, HMWVL (Wiesbaden) , 16.04.2010

Säumige Autofahrer in Hessen können sich ab sofort freuen: Seit Mitte April erhalten technisch einwandfreie Fahrzeuge auch bei überzogenem Termin zur Hauptuntersuchung eine für zwei Jahre gültige Plakette.

Bislang wurde die Fristüberschreitung von der zweijährigen Laufzeit abgezogen. Die alte Vorschrift, die seit 1999 gültig war, wird nun von den Prüfern des TÜV Hessen nicht mehr angewendet. Es bleibt allerdings beim Bußgeld durch die Polizei.

Grund für die Änderung ist eine neue rechtliche Bewertung des Bundesverkehrsministeriums, nach der die bisherige Regelung auf einer zweifelhaften Rechtsgrundlage beruhte.


Kai S. #294552 17.07.2011 12:51
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Ok, das ist ja mal interessant, das andere wieder mehr können. :-D


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Tzzzz, könnt ich drauf verzichten wenn der TÜV Hessen noch §21 machen dürfte ohne die Zettelwirtschaft nochmal nach Marburg faxen zu müssen das der Staat nochmal 40€ kassieren darf.


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Mario, mach mal im September nen Termin für mich klar.
Dann fahr ich doch nicht mehr im August

Wegen der Faxerei, da lass ich meine Kisten wohl doch besser in der Heimat angemeldet...

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Muss mal gucken wann er ausm Urlaub zurück ist.
Mein Schwager wollte hin da war er noch im Urlaub.

Geht nur um §21 abnahmen die nach Marburg gefaxt werden müssen.


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