Das stimmt,beim Actros ist es ebenfalls der Fall und das seit über 15 Jahren,ab Werk wohlbemerkt. ABER es handelt sich da um die Kombination des Seitenblinkers und der seitlichen Positionsleuchte.Die in dem "GTI & Co."-Milieu so beliebte Variante bei der die 21/5 W Glühbirne als Stand- UND Blinklicht in einem Gehäuse leuchtet ist in Deutschland nicht erlaubt.Das Standlicht muss unter Last weiss und das Blinklicht orange sein.Es sei denn,eine Umrüstung wäre aus technischen Gründen nicht möglich,dann könne eine Ausnahme-Genehmigung erteilt werden.Was sehr selten der Fall ist.


Gruss Lukas


IT'S NOT A TRICK, IT'S quattro