Jetzt muss ich klugscheixxen denn man sollte da auch zu Ende lesen. Vielen wissen allerdings auch nicht, was es mit der Abbremsung auf sich hat.
Es kommt nämlich nicht nur auf die Gleichmäßigkeit der Bremswirkung an, sondern auch auf die Wirksamkeit an sich und die ist mit 180 und 150 daN zu gering für den V8. Die Abbremsung der Feststellbremse muss mindestens 15% betragen, die der Betriebsbremse 50%.

Gerechnet wird das so (gerundet): Summe der Bremskräfte (in Newton) multipliziert mit 100% dividiert durch die zulässige GESAMTgewichtskraft (in Newton)

Ich setze mal den den Wert von 2300Kg für das zul. Gesamtgewicht an.

Werte der Bremse addiert = 330 daN = 3300N
Gewichtskraft = 2300 Kg =22563N

330N x 100% : 22563N= 14,6%
Das reicht nicht für die HU.


Beste Grüße
Tim