Ja Michael, da der Verkäufer und der für Ebay offizielle Käufer aber wohl ein und die selbe Person sind wird das Geschäft in "beiderseitigem" Envernehmen eben nicht zustande kommen, was im Falle eines echten Ablaufs durchaus rechtens ist, wodurch Ebay dann keine Verkaufsprovision erheben wird.

Jetzt klar?

Grüßle
Jens


_____________ echte Männer hören MOTÖRHEAD... ...beim Bügeln!