Nein!

das Problem hatte neulich erst ein Ducati-Fahrer, der seine Kiste in der Bucht verkloppt hatte. Der hat auch die Auktion vorzeitig beendet und die Gebote gestrichen, der zuletzt Höchstbietende hat daraufhin einen anderen Artikel bei ihm für ganz kleines Geld gekauft um an die Adresse zu kommen und ihn anschließend auf Herausgabe der Duc verklagt. Mit Recht

Fakt ist, dass bereits durch das Einstellen der Auktion eine Verkaufsabsicht (verbindlich) entsteht und durch Abgabe eines Gebotes eine Kaufabsicht (ebenso verbindlich).

Eine Auktion vorzeitig beenden funktioniert rechtlich leider nur, wenn der Artikel unwiederbringlich zerstört oder entwendet verglb. wurde - und selbst dann kann es passieren, dass man auf Ersatz verklagt werden kann...

Also aufpassen!


Grüßle
Jens


_____________ echte Männer hören MOTÖRHEAD... ...beim Bügeln!