In Antwort auf:

so geht`s auch.


Bis du da sicher? Die Verkaufgebühr von knapp 111€ wird zuerstmal in Rechnung gestellt. Wie will der Verkäufer nun beweisen, dass doch nichts verkauft und er wirklich kein Geld bekommen hat? Eine Aussage des vermeintlichen Käufers dürfte wohl das Letzte sein was zählt.