google hilft bezüglich den Paragraphen...
die Paragraphen könnten wohl zupacken... aber frag doch mal bei Ebay nach ob es sich wirklich um einen "Datenübertragungsfehler" handelt... denn WAS soll falsch "übermittelt" worden sein?
wenn der Fehler beim Verkäufer und nicht bei Ebay liegt, dann kannst wohl darauf beharren die Ware zum gebotenen Preis zu erhalten, sonst könnte ja JEDER Verkäufer kommen und sagen, der Preis sei ein Irrtum gewesen, nur weil z.B. ne Auktion ab 1Euro zu niedrig ausfiel...