interessant ist ja auch, daß er alle Gewährleistungsansprüche ausschliesst,
aber 16% Mwst haben will. Dies deutet auf einen gewerblichen Verkäufer hin, der die Sachmängelhaftung nach dem neuen Schuldrecht NICHT ausschliessen kann. Auch der Hinweis "Bastlerauto" ist nicht zutreffend, da gem.Rechtssprechung hier noch 1 Jahr Tüv ist und somit ein Fahrzeug in betriebsbereitem Zustand verkauft wird. Ergo,- kaufen, Mängel rügen, klagen !
bernd