Hallo.
Habe gerade die Audi-Servicehotline angerufen und dort nach der E-10-Verträglichkeit für meinen V8 aus 04/1993 nachgefragt.
Dort erfragte man nur, von wann den der V8 sei und prompt kam die Antwort, der V8 könne bedenkenlos mit E10-Sprit betankt werden.
Ich erwähnte erst dann, dass der V8 werkseitig mit der Webasto Standheizung ausgestattet sei und von Webasto hierfür keine Freigabe dazu bestünde.
Siehe hierzu auch die Webasto-Stellungnahme vom 23.12.10:

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Die DBW 46 - und BBW 46- Geräte wurden und werden nicht auf die Verträglichkeit von Beimischungen im Kraftstoff geprüft. Deshalb erfolgt für diese Heizungen keine Freigabe für beigemischte Kraftstoffe.


Nun, die Dame bei der Audi-Servicehotline hat sich daraufhin bei Ihren Kollegen im Hintergrund informiert und von Audi sei diese werksseitig verbaute Standheizung E10-tauglich und freigegeben...

Seltsam, woher Audi die Informationen zur E10-Verträglichkeit der Standheizung haben möchte.

Mir kommt keinesfalls diese E10-Plörre in den V8 und auch nicht in alle anderen Fahrzeuge in meinem Fuhrpark.

Gruß Manfred M.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz