Gibt zwar ein Abkommen zwischen D und Ö aber das bezieht sich eher auf ABE Zeug und so.
Ein zutiefes Fahrzeug gibt es nach deutschem Recht NICHT.
Es gibt ein "Merkblatt" in dem 8cm bei beweglichen Teilen und 11cm zu festen Teilen empfohlen wird.
Aber das ist weder bindend noch ist es für irgendwas "wichtig".
Solang die Karre keine Funken schlägt und Reifen etc. okay sind ist es dein Bier wie du fährst.