Tachogenauigkeit:
+7% vom Tachoendwert für Fahrzeuge bis 01.01.1991, ab diesem Tag gilt +10% + 4km/h der tatsächlichen Geschwindigkeit.
Das kann dir beim Reifen/Räderkauf aber recht egal sein denn da gelten (höchstens) +/- 3% von Standardwert. Einen § dazu gibt es m.W. nicht, aber der TÜV lässt mehr nicht durch gehen. Zumindest nicht ohne Papierkrieg.