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#277269 26.12.2010 09:45
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hallo
leute lange nichts meh von mir hören lassen habe jetz soweit alle meinen kleinen probleme am dicken erledigt ! jetzt habe ich mich seit wochen mit dem tehma xenon auseinander gesetzt und es ist klar das es in den orginalen scheinwerfern nicht legal ist nun habe ich im netz ein bild gesehen von einem v 8 aus litauen glaub ich der hatte scheinwerfer vom a8 mit orginal xenon, drin jetzt meine eigentliche frage wäre den so ein umbau legal? also das anpassen der geschichte sollte kein problem da die form ja ähnlich ist aber wie ist das beim tüv?? freue mich auf eure antworten mfg

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Hallo,

hast du dieses besagte Bild vom V8 noch, würde mich interessieren, wie das ausschaut.

Gruß Simon

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das auto hab ich auch schon gesehen, der hat keine a8 scheinwerfer drinnen, der hat v8 scheinwerfer umgebaut, der hat nen c4 linsenscheinwerfer genommen ausgeschnitten und wieder zusammengebastelt. kenn auch einen der das mal mit nen 200 20v scheinwerfer getan hat, der hatte auch das ganze zeugs nachgerüstet, tüv hat es nicht angenommen.da nicht original usw, die wollten ein lichttechnisches gutachten für ca 1000 euro haben dann könnte man weitersehen. aber sicher wäre es nicht gewesen ob man dann damit ne eintragung bekommt. chancen waren 50/50.

er hat es aber nicht machen lassen und fährt heut noch damit rum. tüv prüfer hat aber meines wissens auch noch nie was gesagt da der lichter nicht prüft.


Im Winter fürchtet ihr Eis und Schnee und im Sommer das Kennzeichen FRG
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hallo
leider habe ich das bild nicht mehr !
Ok wenn es so ein mix aus v8 und a8 linsen eigenbau ist kann ich mir gut vorstellen das es beim tüv keine abnahme gibt wegen nicht orginal aber wenn ich nen orginalen a8 xenon aus dem d2 in meinen v8 einpasse und zb. die blinker weg lasse und die kotflügel am v8 die seiten zu schweißen ist es doch orginal oder habe ich da nen denk fehler? es gibt ja auch jedemenge Golf4 mit audi front die müssten dann doch tüv fähig sein!?mfg

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Einen geprüften Xenon Scheinwerfer einzubauen ist legal, dann noch Niveau bzw. ALWR und eine SRA und man kann es eintragen lassen. Wird aber absolut beschissen aussehen...Der SW von D2 passt gar nicht.

Benny Ott #277274 27.12.2010 08:41
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bevor du den a8 scheinwerfer an deinen v8 verbaust und deinen dicken dann verbastelst, bau dir lieber nachrüstxenon ein und leb damit das du es nicht darfst aber ein auto hast das man noch ansehen kann.


Im Winter fürchtet ihr Eis und Schnee und im Sommer das Kennzeichen FRG
Benny Ott #277275 27.12.2010 08:50
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Naaaaja... Eine legale UMRÜSTmöglichkeit mit Originalteilen gibt es eigentlich nicht. Ist auch ganz einfach, warum...

Ein Scheinwerfer bekommt ein lichttechnisches Gutachten. Dieses Gutachten ist wiederum Bestandteil des Gutachtens des Fahrzeugs. Somit ist ausgeschlossen, dass ein Scheinwerfer des einen Fahrzeugs (Baureihe) in ein Fahrzeug einer anderen Reihe eingebaut werden darf (A8 zu V8). Eigentlich ganz einfach. Eine Einzelabnahme wäre hier jedoch möglich. Ein lichttechnisches Gutachten für DIESES eine Fahrzeug wäre allerdings erforderlich.

Innerhalb der Baureihe: Der C4 wurde irgendwann mal mit Xenon ausgeliefert. Ein C4 ohne Xenon könnte jetzt die Xenons der Baureihe einbauen lassen und es gäbe keine Probleme. Wenn da nicht das Gutachten DES Fahrzeugs in Verbindung mit der FIN sagen würde, dass dieses Fahrzeugs NICHT mit Xenon ausgeliefert worden wäre. Eine Einzelabnahme wäre hier jedoch möglich. Ein lichttechnisches Gutachten für DIESES eine Fahrzeug wäre allerdings erforderlich.

Ohne die Einzelabnahme kräht in so einem Falle natürlich kein Hahn danach. Aber rechtlich ist das eben so und deshalb steht jeder, der nachrüstet oder umrüstet oder oder oder auf sehr dünnem Eis.

Nachrüstung mit zugelassenen Scheinwerfern: Hella hat für einige Fahrzeuge Umrüstsätze auf den Markt gebracht. Hier sagt das dazugehörende Gutachten aus, dass von FIN # bis FIN # UND Gutachten # eine Nachrüstung erlaubt ist, wenn die Bedingungen A-Z erfüllt werden. Wenn alles passt, darf ein Prüfer diese Beleuchtung in die Papiere eintragen, sonst nicht.

Ich hab lange mit einem Prüfer des KIT LTI in Karlsruhe gesprochen und seine Kernaussage ist gewesen: Nur ein defekter Xenon darf ersetzt werden, sonst nix. Auch ein Umbau von Xenon auf Halogen ist ausgeschlossen. So Schwachsinnig das auch klingt... Somit wäre selbst mein C4 bei einem Unfall, bei dem nur der Brenner defekt ist, ein Totalschaden weil es den Brenner nicht mehr gibt. Verrückt, oder?

Alles was wir an einem Scheinwerfer basteln, ist und bleibt illegal. Meine Umrüstung von D1 auf D2S genauso wie BiXenon oder oder oder.

Ja aber... Mir selbst fallen 1000 Aber ein, gegen das was der Gesetzgeber hier vorschreibt. Deshalb bin ich damals auch nach KA gefahren und hab mir das mal alles erklären lassen...

Grüßle Uwe



Verbrauch?? Ne große Kuh frisst auch viel Gras....
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puh ok das kling echt plausiebel denke werde die idee ma in ablage p legen und mich um wichtigere sachen kümmern ! hat vieleicht jemand einen tip wie ich die reflektoren vom orginal natürlich wieder aufarbeiten kann bzw. wie ich die wieder chrom bekomme? als birnen werde ich wohl wieder auf die philips al weather zurück greifen habe im 200 20v gute erfahrungen damit gemacht vielen dank für die zahlreichen antworten! demnächst folgen übrigens bilder von meinem in der car db mfg

Uwe Hoelzer #277277 27.12.2010 10:52
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Ist mir eigentlich auch völlig egal
Ich hatte ähnliches vor und der Tüv-Prüfer hätte einen A8 SW am V8 eingetragen, nur keinen A8 SW hinter einem klaren V8 SW. Für letzeres ist ein lichttechnisches Gutachten notwendig, für ersteres nicht, bei ersteren ist ja nichts am geprüften SW verändert worden.

Jeder Prüfer hat seine eigene Meinung, z.B. bekommt ein A3 mit ebay-SW ala Angel-Eyes und Nachrüst-Xenon eingetragen, ich bekam aber einen Motor aus einem Astra F nicht in einem Astra F eingetragen (bevor Vermutungen kommen, war alles Tüv-Konform)...

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Schau mal hier :

Audi V8 FAQ


_______________ Ich bin so schreibfaul, dass ich manchmal mitten im...
Benny Ott #277279 27.12.2010 11:58
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Mir ist das ja auch wurst. Schließlich fahre ich selbst illegal damit rum. Das muß jeder selbst wissen was er tut. Nur ich persönlich würde niemandem sagen, dass es legal ist, das zu tun...

Das Problem an der Sache ist, dass selbst der Eintrag durch den Tüv-Prüfer nicht mit Legalität gleichzusetzen ist, was das Licht betrifft. Das ist das was mich am meisten an der Sache ärgert, denn man kann sich auf nix verlassen.

Da fahren irgendwelche Prollschachteln mit RüLis rum, die selbst bei Nacht einen Briefkasten nicht ausleuchten und haben eine ABE... Und das was wirklich was bringt, nämlich Sicherheit durch bessere Sicht, dass darf nicht. selbst wenn es in einem anderen Auto 25000mal so auf den Straßen unterwegs ist.

Ich schüttel da nur den Kopf über diese Regulierungswut und die dazugehörigen Sesselpupser, die dadurch ihren Job sichern und ihren Beitrag an der Verschuldung des Landes tragen....

Fröhliche Sicht...


Verbrauch?? Ne große Kuh frisst auch viel Gras....
Sascha S. #277280 27.12.2010 12:45
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Hab auch schon alles durch, von Original + 50% über 100W Birnen bis Xenon, hat alles nix geholfen. Dann habe ich mich jetzt mel einen Tag hingesetzt und meine Reflektoren gesäubert und siehe da, der Unterschied vorher zu nachher ist echt unglaublich. Dachte mir erst ein sch.... Halogenscheinwerfer bleibt ein sch..... Halogenscheinwerfer. Da ich ja vom Alltagsauto Xenon verwöhnt bin konnte ich mir nicht vorstellen dass das reinigen der Reflektoren was bringt. Bin aber jetzt sehr zufrieden mit der Lichtausbeute der V8 Scheinwerfer!
Der Unterschied vom Halogen zum Xenonscheinwerfer ist ja nicht nur die Lichtausbaute sondern auch der seitliche nach rechts oben gehenden Abstrahlwinkel.
Beim Halogen erst gerade und dann nach rechts oben auslaufend.
Beim Xenon erst gerade dann leicht nach rechts oben und dann wieder gerade auslaufend.
Gerade in langen Linkskurven ist das sehr störend wenn der entgegekommende Verkehr in einem normalen Scheinwerfer, Xenon-Nachrüstkits verbaut hat, das blendet echt brutal!
Die Polizei hat das auch schon gemerkt und kontrolliert das, bei uns zumindest, sehr genau was da Lichttechnisch verbaut ist.

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Hi

Ich hab ja letztens ein paar Scheinwerfer aufgearbeitet. Wie oft Beschrieben löst sich das Chrom beim Reinigen sehr schnell ab.

Die erste Firma angefragt.. kam keine Antwort... die zweite Firma verchromt zwar... aber halt keinen Kunststoff... aber der Firmenchef meinte er kennt da ne andere Firma ein paar Kilometer weiter die sowas macht. Die Frage ist ja immer zu welchen Konditionen...

Nächstes Jahr schau ich da mal vorbei und frag was die für "uns" tun können. Material hab ich ja genug...

Frank


Ich kann zwar nix.. bin aber zu allem fähig (der Spruch ist bei mir schon Uralt...)
Uwe Hoelzer #277282 27.12.2010 02:26
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Hi,Uwe!

Informiert mich denn die FIN über den Auslieferungszustand des Autos? Selbst,wenn dem so wäre,sind die Xenonleuchten nicht in der Zulassung erwähnt und bis 2000 gab es es keine gesetzliche Verpflichtung für eine autom. LWR,von SWR ganz zu schweigen,um Xenon nachzurüsten.
Sollte im C4 ein orig. Xenon-SW eingebaut werden,ist es nicht nachweisbar,wann der Einbau erfolgte.
Alle Bauteile sind für dieses Modell bauartgenehmigt,daher kann es in diesem Fall nichts illegales sein.
Korrigiere mich,wenn ich falsch liege.

Gruß Andreas


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hierzu mal ein Schreiben von Audi über die nachträgliche Ausstattung mit Gasentladungslampen.... (im Anhang)

275367-Audi_Xenon.jpg (0 Bytes, 110 downloads)

Grüße aus dem Westerwald Christoph Alles wird gut!
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und der entsprechende Auszug aus der ABE... (ebenfalls im Anhang)

275368-Xenon_ABE.pdf (0 Bytes, 101 downloads)

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Danke!
Interpretiere ich das jetzt richtig: Ich bin in der Nachweispflicht,dass eine damalige Änderung erfolgte?

Gruß Andreas


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ja, in der Theorie.

Das Schreiben und die ABE werden auch gerne dazu benutzt, nachträglich beim C4 auf Xenon-Scheinwerfer umzurüsten. Beim
C4 ist das soweit möglich, da das Fahrzeug vor 2000 zugelassen war und als Sonderausstattung Xenon-Scheinwerfer beinhaltete. Somit wäre auch eine nachträgliche Umrüstung NACH 2000 möglich ohne zusätzlich eine Schweinwerfer-Reinigungs-Anlage und autom. Leuchtweitenregulierung einbauen zu müssen.


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Alles klar

Gruß Andreas


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Hallo,

versuche mal als nicht Xenon-C4 Eigner einen Brenner zu kaufen. Das ging nicht mehr, seit die Teilchen rationiert waren. Da wurde man abgewiesen, nachdem die Fin ins System eingegeben wurde.

Es gab auch in anderen Foren diverse Bemühungen gerade im Zusammenhang mit dem C4 die Bestätigung von Audi zu bekommen, dass Xenon in Verbindung mit der gesamten Serie legal wäre. Die haben das abgelehnt mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug im Auslieferungszustand ohne Xenon ausgeliefert wurde.

Egal wie wir das auch drehen. Jeder der was bastelt kann zum Knecht werden, wenn es irgendeinem nicht gefällt. Es besteht für Logik eben keine Rechtssicherheit.

Ich z.B. bin nach langem Hin und Her zu jeder Stelle gefahren, weil ich einen Mängelbericht für mein originales Xenon erhalten habe. Der Bu... war der Meinung, dass ein so altes Auto niemals mit Xenon ausgeliefert wurde. Nur die Drohung, dass die sofortige Stillegung sehr teuer für ihn würde, die Warnaufkleber für die Hochspannung nicht alleine ins Fahrzeug gefallen sind und der sichtbare Audiaufdruck auf dem Vorschaltgerät von Audi original sein müßten, hielten ihn davon ab, mein Auto abschleppen zu lassen. Den Mängelbericht hatte ich trotzdem... Den Ärger und die verlorene Zeit behielt ich auch...

Den Wisch von Audi mit der Bestätigung habe ich golden eingerahmt im Handschuhfach...





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Uwe Hoelzer #277289 27.12.2010 04:15
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In Antwort auf:

Der Bu... war der Meinung, dass ein so altes Auto niemals mit Xenon ausgeliefert wurde.




ja nee, is klar. Nur dass BMW das Xenon-Licht schon 1991 beim 7er als sonderausstattung eingeführt hatte.

Ich bin nur mal gespannt, wann ich das erste Mal angehalten werde, sei es wegen dem serienmäßigen Xenon OHNE SRA und ALWR (Mein Plus ist ein Schweizer Modell, da wurde Xenon serienmäßig ausgeliefert) oder wegen der breiten Winterreifen (Serienbereifung 255/40-17) die ich drauf habe. Bei mir ist alles legal und wird für die Jungs in blau/silber nur peinlich.

Kannst Sie ja mal fragen, ob die Jungs Ingenieur gelernt haben und staatlich geprüfter und vereidigter Gutachter sind. Ansonsten haben sie den Verkehr zu regeln oder sich um andere Dinge zu kümmern, die wichtiger sind.

Wie war das noch.... frei nach Dieter Nuhr: "wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr.... halten!"


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Hehe, brauch man ja nicht fragen, denn sonst würden sie heute ja nicht den Verkehr regeln...

Frei nach den Ärzten... Junge, schau Dir den Dieter an, der hat sogar ein (eigenes) Auto...

Ja aber jetzt mal im Ernst. Was macht man nachts um eins, wenn so eine Leuchte sich über eine Leuchte ausläßt...? Ein Anwalt anrufen? Hab ja schließlich Advokat ähm Advocard oder wie dieser Likör auch immer heißt..



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Uwe Hoelzer #277291 27.12.2010 04:39
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Wer nichts kann und wer nichts ist, der wird Polizist. Oder wie war das?

Gruß

Manfred


Fehlende PS werden durch wahnsinnige Fahrweise ersetzt. :-)
Uwe Hoelzer #277292 27.12.2010 04:43
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Nachts um eins.... tja, freundlich die Uhrzeit sagen, einsteigen und weiterfahren?

Ne unberechtigte Mängelkarte brauchst Du doch nicht bezahlen, oder?

Im übrigen, ein Fahrzeug still legen oder abschleppen lassen dürfen sie NUR, wenn Gefahr in Verzug ist. Und das ist ja wohl nicht gegeben!

Ich leg mich auch notfalls mit so´nem Typen an. ER muß mir schließlich nachweisen, dass das nicht rechtens ist.


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Wirt Und zum Lehrer reichts immer

Mann muss die Jungs in Blau/Grün auch mal verstehen, einige versuchen da wirklich nur ihren Job zu machen.
Wenn man mit denen ordentlich reden kann usw. - Handbuch zeigen wo Xenon aufgeführt ist?!
Gibt natürlich auch Arschlöcher... logo...

Uwe Hoelzer #277294 28.12.2010 09:24
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Das war auch nur meine Info...Nur zu meinen Opel-Zeiten, die noch nicht ganz vorrüber sind, haben sich die Jungens auch BMW-SW mit Xenon in Ihre Vectra's gebastelt und in Verbindung mit der Hella ALWR eingetragen bekommen. Ich habe in meinem Vectra originales Xenon mit allem was dazu gehört nachgerüstet und da beschwert sich keiner. Aber streng genommen muss ich sogar die Schürze vom NFL an meinem VFL Vectra eintragen lassen, obwohl original. Aber da hat sogar der richtig schlimme TÜV bei uns nur gemeint, dass man es auch übertreiben kann.

Weitere Möglichkeit sind geprüfte universelle Xenon-SW von Hella.

Benny Ott #277295 28.12.2010 09:29
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für den V8?

Simon W. #277296 29.12.2010 08:11
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was meinst Du?

Benny Ott #277297 29.12.2010 09:12
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"Weitere Möglichkeit sind geprüfte universelle Xenon-SW von Hella"

Meine, ob man die in den V8 basteln kann? Oder auf was, welches Auto hast du dies bezogen?

Gruß Simon


Simon W. #277298 29.12.2010 11:08
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Universell halt...Kennst die Doppel-SW aus den 90ern z.B. von Lexmaul für den Astra F? Da passen die z.B. Plug&Play rein und sind eintragbar. Für den V8 müsste man Halterungen und eine Blende bauen, das sollte dann ebenfalls eintragbar sein. Wenn die Zeit es zu lässt werde ich mir 2011-2012 welche für den V8 vom Vater bauen und eintragen lassen, dort will ich es legal haben, wenn nötig mit Gutachten erstellen lassen...

Benny Ott #277299 29.12.2010 11:29
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wenn du eh überlegst extra ein gutachten machen zu lassen wäre es interessant vielleicht LED scheinwerfer zu bauen???


„Fortschritt ist der Weg vom Primitiven über das Komplizierte zum Einfachen.“ (Wernher von Braun)
Beni G. #277300 29.12.2010 11:50
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Hat eigentlich schon mal jemand Kunststoffgläser für die V8 Scheinwerfer gegossen... ausser Audi?

Frank


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Frank Ha. #277301 29.12.2010 02:23
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Kannste doch selber machen.
Würde aber eher die Gläser innen glatt machen (lassen) und dann Hella Linsenbaukastenzeug einbauen

Martin A. #277302 29.12.2010 02:46
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Mir gehts da um was anderes ... ich stand letztens vor nem V8 und hab ans "Glas" geklopft ... und es war gar kein Glas sondern Kunststoff...

Die Frage ist ja wie man so ne Kunststoffkopie hinkriegt...

Frank


Ich kann zwar nix.. bin aber zu allem fähig (der Spruch ist bei mir schon Uralt...)
Frank Ha. #277303 29.12.2010 05:16
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gießen ist viel zu aufwendig, du nimmst 3er makrolonscheiben, die sind bruchfest. jetzt brauchst du noch eine schöne positivform vom scheinwerfer, soll natürlich glatt sein. du schneidest die makrolonscheibe zu, spannst sie in einen holzrahmen und legst sie in den backofen (temp einfach mal ausprobieren)
wenn das glas weich ist, nimmst es raus und ziehst es über deine positivform. so in etwa kömmte man das machen


„Fortschritt ist der Weg vom Primitiven über das Komplizierte zum Einfachen.“ (Wernher von Braun)
Frank Ha. #277304 30.12.2010 11:18
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Hab da mal dran überlegt, nur kannst Du das Glas nicht durch Kunststoff ersetzen. Zumindest ist mir keine Kunststoff-Streuscheibe bekannt.

Benny Ott #277305 30.12.2010 11:42
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Hi

also Audi hat sowas definitiv gemacht... vermutlich wegen der Gewichtsersparniss... aber die Streuscheiben sehen genauso aus wie das normale Glas... aber wenn du dran klopfst merkst du das es Kunststoff ist.

Ich muß mir mal den Beitrag zum giesen von Blinkern anschauen... langfristig würd ich mir gern 2 Sätze so machen... machen lassen.

Frank


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