Hi,Uwe!

Informiert mich denn die FIN über den Auslieferungszustand des Autos? Selbst,wenn dem so wäre,sind die Xenonleuchten nicht in der Zulassung erwähnt und bis 2000 gab es es keine gesetzliche Verpflichtung für eine autom. LWR,von SWR ganz zu schweigen,um Xenon nachzurüsten.
Sollte im C4 ein orig. Xenon-SW eingebaut werden,ist es nicht nachweisbar,wann der Einbau erfolgte.
Alle Bauteile sind für dieses Modell bauartgenehmigt,daher kann es in diesem Fall nichts illegales sein.
Korrigiere mich,wenn ich falsch liege.

Gruß Andreas


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