Hi Axel,
wieso sollten die nicht bei Diebstahl des ganzen Autos zahlen? Wäre mir ehrlich gesagt neu. Hier auch mal ein Auszug aus den Versicherungsangaben der HUK-Coburg:
"In der Teilkaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug versichert gegen Entwendung, insbesondere Diebstahl und unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen, Brand oder Explosion, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild (z.B. Rehe), Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluß, Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen durch Marderbiß (bei Pkw, Motorrädern und Campingfahrzeugen).
Die Teilkasko ersetzt Ihnen bei einem Totalschaden aufgrund der vorgenannten Ursachen im Grundsatz den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrzeug. Bei Zerstörung oder Verlust eines Pkw bis zu einem Alter von 6 Monaten erstatten wir den Neupreis, wenn Sie den Pkw als Neufahrzeug gekauft haben. Für Pkw und Campingfahrzeuge vermindert sich bei Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl die Höchstentschädigung um einen Abschlag von 10 %. Wir verzichten auf diesen Abschlag, wenn das Fahrzeug mit einer von uns anerkannten Wegfahrsperre ausgerüstet ist.
Grüßle
Frank K.