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Hallo,
habe einen Audi A3 an einen Händler verkauft. Kann ich für später erkennbare Mängel haftbar gemacht werden? Im Kaufvertrag (von ihm) steht nichts zur Sachmangelhaftung. So wie das lese, hat er das Auto als Privatperson gekauft.
Gruß Basti
Zuletzt bearbeitet von Sebastian P.; 16.10.2010 01:26.
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Wenn Du als Privatmann verkauft hast, stellt sich die Frage nicht. Trittst Du als Händler auf oder als Privatmensch?
In diesem Sinne
Gruß Bernd
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Dann mach' Dir keinen Kopp... Du bist immer raus.
In diesem Sinne
Gruß Bernd
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