Nein, wenn fachmännisch instandgesetzt wurde gibt es keinen Abzug für Vorteilsausgleich.
Dann, wenn der Schaden noch vorhanden ist, bekommst Du unter Umständen Abzüge dafür.
Der §249 BGB regelt den Schadenersatz und demnach darf sich auch niemand an einem Unfall bereichern.
Wenn Du allerdings einen instandgestzen Schaden hast und Dir wird genau an dieser Stelle wieder ein Schaden zugefügt, bekommst Du diesen erneut ersetzt, Abzüge fallen nur dann an, wenn dadurch eine Wertverbesserung anfällt.
Bsp: Deine Reifen weisen nur noch 1,6mm Profiltiefe auf und müssen erneuert werden, jetzt fährt Dir jemand auf den Reifen, so daß dieser erneuert werden muß.
Der Unfallverursacher muß für den Reifen ersteinmal aufkommen, da die Reifen aber jetzt hätten eh erneuert werden müssen, wird Dir ein Teil des Anspruches gekürzt.