Hallo Björn,
folgenden Artikel habe ich eben entdeckt (Seite 184):
"Autofahrer, die schneller als mit Richtgeschwindigkeit unterwegs sind, kann nach Unfällen nicht zwingend eine Mithaftung angelastet werden. Zu diesem Urteil kam das Landgericht Darmstadt (Az. 10 O 494/00). Die Richter hatter über den Fall eines Sportwagenfahrers zu entscheiden, der nach einem Ausweichmanöver schwer verunglückte. Er war bei Tempo 160 von einem anderen Autofahrer geschnitten und ohne zu blinken auf die linke Spur wechselte. Das Landgericht sprach dem Unfallopfer im Prozess gegen den Verursacher 100-prozentigen Schadenersatz und Schmerzensgeld zu. Obwohl der Sportwagenfahrer die Richtgeschwindigkeit überschritten habe, was in der Regel zu einer Mithaftung führe, wäre im konkreten Fall 100-prozentiges Verschulden des Unfallgegners die Ursache für das Unglück gewesen. Dieser habe alle ihn treffenden Sorgfaltspflichten verletzt. "
Vielleicht kannst Du Dich beim Prozess darauf berufen? Ich drücke Dir die Daumen.
Gruß
Sebastian