Hi Björn,
na so ne Sch....!
In der Praxis ist es so, daß bei einem evtl. Verfahren, ein hinzugezogener Gutachter in solch einem Fall grundsätzlich von einer Teilschuld des Unfallgegners ausgeht (wie hoch die jedoch ausfällt, wird sich dann zeigen). Schuld bist aber zunächst einmal Du, da Du - lass es mich mal so sagen - grundsätzlich mit der "Dummheit" anderer rechnen musst! Da der Astra aber einfach ausscherte, hat er sich ein sog. Vorfahrtsrecht erzwungen, was einen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr bedeutet und vom Grundsatzt her strafbar ist. Ich würde evtl. dahingehend gegen den Astrafahrer Anzeige erstatten, nur um zunächst Dir mal strafrechtliche Ansprüche zu sichern, die wiederum ein zivilrechtliches Verfahren nicht unerheblich beeinflussen können. Was da an Dir hängen bleibt, kann Dir keiner so sagen, aber ein paar Prozente kannst Du auf jeden Fall rausschlagen. Und such Dir unbedingt einen Anwalt, der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat (im Internet gibts da auch Suchdienste).