Seit bloß froh das niemanden etwas passiert ist.

Björn ,Du hast jetzt schlechte Karten.Du stehst jetzt in der Beweispflicht!
Du mußt nämlich beweisen das Du den Unfall auch nicht mit der Richtgeschwindigkeit vermeiden konntest.Und das wird schwer.
Ich würde einen Anwalt zu Rate ziehen,aber laut der StVo ist es nunmal leider so .
Es wird leichter wenn Du Zeugen hast-aber die Hauptschuld am Unfall wird dir ersteinmal angelastet.Diese zu widerlegen ist so gut wie unmöglich(da werden dann Gutachten angefertigt,und und und)


Ich habe auch einen Hochgeschwindigkeitsunfall hinter mir.In einem 100C4 2,3 bei Tacho 220.Es scherte ein Lkw aus ,drückte mich in die Leitplanke.Der Wagen schleuderte von der Bahn nach rechts,knallte in einen Langholzstapel,überschlug sich mehrfach und blieb dann 30 Meter neben der Autobahn auf der Seite liegen.Das eine Voderrad lag mit dem kompletem Federbein in 120Meter Entfernung.Der Wagen hatte nach dem Unfall noch eine Gesamtlänge von 2,5 Meter.Der 5Zyl. saß da wo sonst die Spritzwand ist und das Getriebe an dem Platz wo sonst der Beifahrer wäre.Gott sei Dank war ich alleine im Auto--ein Mitfahrer hätte es wohl nicht überlebt.

So lese ich das jedenfalls aus den Akten,weil ich kaum Erinnerung an den Tag habe.Lag hinterher auch 5 Wochen im Krankenhaus.
Danach ging dann das ganze Prozedere los.Die Rechtschutzversicherung übernahm den Fall und es kam zur Anklage.Nach einem 2 jährigem Rechtsstreit und 3 verschiedenen Gutachten kam hervor das der Unfall auch mit Temp0 130 passiert wäre--allerdings wären die Folgeschäden wohl nicht so hoch gewesen.Das gab dann Abzüge beim Schwerzensgeld.
Aber auch hier die Haubtsache:Ich bin soweit wieder gesund.
Und mein Führerschein/meine Akte blieb unangetastet.

Richte Dich schonmal auf einen langen Streit ein.

Mfg
v8engel
Jörg