Hi Roy,
... und wenn Du hier in D erwischt wirst, kannst Du Pech haben und "darfst" diverse Euronen Strafe abdrücken und als Krönung Rückbau/Abriss betreiben...
Rückwirkende Baugenehmigungen gibt es - soweit ich weiß - nur in Ausnahmefällen, z.B. Altenteil Landwirtschaft im Überschwemmungsgebiet, da gleichzeitig Mitglied im Gemeinderat uuups ... Besitzer von großflächigen Sonnenkollektoren wurden mit Strafe + Abbau "beglückt", sie waren nicht im Gemeinderat grummel... Baugenehmigung für 100 qm Garage inkl. Grube erteilt "ohne Mitgliedschaft" Glück gehabt (?), alles in der gleichen Straße, nur verschiedene Bereiche und Seiten (Beginn/Mitte/Ende und ungerade/gerade/ungerade Hausnummer)... Verstehen muss man/frau das nicht...

Übrigens: Die Baugenehmigung hat uns knapp 300 Euronen (prozentualer Herstellungswert) gekostet, der Abriss und die Entsorgung wäre bei einer nicht genehmigten Garage durch Holz/Beton/Stein/Dachpappe wesentlich teurer... Wenn ich das jetzt gegeneinander aufrechne, bin ich mit der Genehmigung günstiger dabei und keiner kann mir ans Bein pinkeln...

Gruß Susanne