Hallo Peter,

wir haben die Baugenehmigung für unsere neue Garage inkl. Grube bekommen, ohne dass ein Ablauf und ein Ölabscheider notwendig sind. Die Grube ist ein komplett "geschlossenes System", die so monstermäßige Betonstärke erhält, dass sie auch gegen das Grundwasser immun sein und nicht "aufschwimmen" soll (wir wohnen im Bereich eines Überschwemmungsgebietes, früher reines Wohngebiet, durch die Grundschule vor der Haustür inzwischen eine Art Wohn-Mischgebiet mit unterschiedlichen Möglichkeiten, je nachdem wo und auf welcher Seiter man/frau in der Straße wohnt)....
Aber jede Gemeinde/Stadt hat andere Auflagen.
Entweder inoffiziell (und hoffen, dass keiner einen anpinkelt) oder offiziell mit Genehmigung machen (und dann kann keiner pinkeln)...
Unser Statiker hat vorher alle Stellen zwecks "Auflagen" abgefragt (da hatten wir schon die Befürchtung, dass die Genehmigung in die Büx geht), aber scheinbar waren die entsprechenden Stellen davon positiv angetan, dass sich jemand vorher Gedanken drum macht, und haben dann die Genehmigung erteilt... Manchmal ist es vielleicht sinnvoller, mit ehrlichen Karten zu spielen, als nachher ein dummes Gesicht machen zu müssen... Aber es kommt auch wohl immer auf die Landkreise/Städte/Gemeinden an und wo die Baugenehmigung erteilt werden soll (reines Wohngebiet mit extremen Vorschriften/Mischgebiet/Industriegebiet).
Gruß Susanne