Hallo,

in der Regel laufen die Versicherungsverträge vom 01.01. bis zum 31.12.! Mit meistens einmonatiger Kündigungsfrist ist bei vielen Versicherungen der November der Wechselmonat - aber wie geschrieben, nur nach Kündigung oder Beitragsanhebung. Dann hat der Versicherungsnehmer ein ausserordentliches Kündigungsrecht.

Bei fast allen Altverträgen gibt es diese vereinbarten Rückstufungen. Aktuell werben viele Versicherungen mit diesen "Rabattrettern". Ist halt wie bei den Beiträgen ein Punkt, welcher verglichen werden muss!

Man kann auch mit seiner Versicherung reden und seinen Vertrag auf die aktuellen Konditionen anpassen lassen. Das bieten viele Vers. inzwischen auch von alleine an - immerhin wollen die auch Kunden behalten!


--- Gruß aus Bocholt Kai