In Antwort auf:

Wie ist es denn wenn die Versicherung recht unverschämt ist und uns nun sehr weit abstuft




Hallo,

das ist keine Willkür, sondern vertraglich oder in den Vers.bedingungen festgelegt! Frag doch einfach bei der Service-Nummer Deiner Versicherung an, bevor Du lange herumspekulierst!

Ein Versicherungswechsel aufgrund eines Schadens ist nur aufgrund einer Kündigung einer der beiden Vertragspartner möglich (Fristen beachten). Eine vertraglich festgelegte Heraufstufung ist keine Tariferhöhung, welche ein ausserordentliches Kündigungsrecht beeinhaltet!


--- Gruß aus Bocholt Kai