nicht erlaubt wenn VERFÄLSCHT... les ich daraus... also wäre es insofern verboten einen Tacho mit mehr Kilometern zu verbaun als die Karre wirklich gelaufen ist, d.h. alles andere als ein Tachoangleich an die tatsächliche Laufleistung ist verboten... also eine Angleichung ein MUSS... Kaugummiparagraph...