In Antwort auf:

ist die erste Abbuchung zurückgegangen...wurde 2 Wochen später versucht mit 50% Aufschlag des Einkaufspreises nochmal abzubuchen




Ein erneuter Einzug des vorab zurückgegangenen Betrages ist grundsätzlich nicht erlaubt!

Ausserdem kann ich zwar eine Forderung an ein Inkasso-Büro verkaufen (natürlich auch in´s Ausland), aber eine mir erteilte Einzugermächtigung (per Unterschrift auf dem Kassenbeleg) ist nicht übertrabar!

Aber wo kein Kläger ...


--- Gruß aus Bocholt Kai