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Carpal \'Tunnel
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Carpal \'Tunnel
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In Antwort auf:
ist die erste Abbuchung zurückgegangen...wurde 2 Wochen später versucht mit 50% Aufschlag des Einkaufspreises nochmal abzubuchen
Ein erneuter Einzug des vorab zurückgegangenen Betrages ist grundsätzlich nicht erlaubt!
Ausserdem kann ich zwar eine Forderung an ein Inkasso-Büro verkaufen (natürlich auch in´s Ausland), aber eine mir erteilte Einzugermächtigung (per Unterschrift auf dem Kassenbeleg) ist nicht übertrabar!
Aber wo kein Kläger ...
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Gruß aus Bocholt
Kai
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