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#256281 10.07.2010 02:16
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old hand
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DRINGEND!!suche jemand der mir nen tip geben kann wie ich ne Onlineüberweisung wieder kriege bzw blockieren kann??

Grüße


Wiesel
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Carpal \'Tunnel
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Hallo,

wenn die Überweisung in Deinen Umsätzen schon gebucht wurde, kannst Du nur über Deine Bank einen Überweisungsrückruf starten (in der Regel kostenpflichtig). Dieser ist rechtlich so lange erfolgsversprechend, bis das Geld beim Empfänger gutgeschrieben wurde. Danach ist keine Rückbuchung mehr möglich!

Also muss der Überweisungsrückruf VOR Gutschrift des Betrages bei der Empfängerbank vorliegen!


--- Gruß aus Bocholt Kai
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Carpal \'Tunnel
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Bei der diebischen Einstellung unseres Bankwesens, welche dazu führt, dass Geld zwar umgehend abgebucht, aber oft erst mit tagelanger Verzögerung gutgeschrieben wird, stehen die Chancen ja nicht einmal so schlecht...

Bastian

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Carpal \'Tunnel
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... aus der Praxis lässt sich sagen, dass (zumindest in Deutschland) das Geld manchmal sogar noch gleichtägig beim Empfänger ist - in aller Regel aber spätestens am nächsten Arbeitstag!

Diese ganze "Valutenschneiderei" ist heute auch aufgrund zahlreicher EU-Regelungen und Verbraucherschutzgesetze kaum noch möglich. Ihr müsstet Euch das aber mal in einigen anderen EU-Ländern ansehen (nicht unbedingt die direkten Nachbarn)!


--- Gruß aus Bocholt Kai
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Carpal Tunnel
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Hi

Tja... die Frage ist ja auch... wer macht das Transaktionsmanagement...

Mir fällt grad nimmer ein welche Banken alle das bei der Postbank machen lassen... aber es sind einige große Banken dabei...

Bei mir beim Onlinebanking kommt immer der Hinweis das keine Rückbuchung mehr möglich ist, wenn ich meine TAN eingegeben habe und die Überweisung raus ist..

Frank


Ich kann zwar nix.. bin aber zu allem fähig (der Spruch ist bei mir schon Uralt...)
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Pooh-Bah
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Hallihallo,

bin zwar kein Spezi, aber hab täglich um die 100 Überweisungen zu tätigen bei denen halt auch mal die ein oder andere Falsche dabei ist...

Sache ist: Was raus ist, ist raus. In dem Moment wo es beim Absender gebucht ist, gehört es rechtlich schon dem Empfänger. Eine Rückbuchung ist nur mit Erlaubnis des Empfängers möglich. Das funktioniert sogar manchmal telefonisch, aber ist nicht rechtens.

Wichtig beim Verbuchen ist die Wertstellung, nicht der tatsächliche Eingang. Die Buchung muss taggleich verbucht werden auch wenn die buchhalterische Gutschrift erst am Folgetag auf Deinem Auszug erscheint.

So haben wir es gewollt... Keine Papierchen mehr zur Bank bringen müssen und am Schalter vor 10 uhr abliefern....

Gruß Uwe


Verbrauch?? Ne große Kuh frisst auch viel Gras....
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Carpal \'Tunnel
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In Antwort auf:

Die Buchung muss taggleich verbucht werden




Für eine innerdeutsche Zahlung gibt es eine Höchstfrist von 2 Bankarbeitstagen Garantierte, taggleiche Valuten sind nur mit Eilzahlungen über die Systeme der Bundesbank möglich!


--- Gruß aus Bocholt Kai
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Pooh-Bah
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Ja, aber es wird unterschieden zwischen Buchung und Erscheinen auf dem Kontoauszug und der Wertstellung. Wenn ich am 17 eine Überweisung auf Dein Konto tätige, kann es bis zum 19. gebucht sein, aber die Wertstellung erfolgt bei Dir auch am 17. Zinstechnik...

Gruß Uwe


Verbrauch?? Ne große Kuh frisst auch viel Gras....
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In Antwort auf:

Ja, aber es wird unterschieden zwischen Buchung und Erscheinen auf dem Kontoauszug und der Wertstellung. Wenn ich am 17 eine Überweisung auf Dein Konto tätige, kann es bis zum 19. gebucht sein, aber die Wertstellung erfolgt bei Dir auch am 17. Zinstechnik...




Ganz sicher nicht ...

Der Unterschied zwischen Buchungstag und Valuta ist klar, aber wie Du es oben geschrieben hast, ist es definitiv in der Praxis nicht - und auch von der Rechtssprechung nicht gefordert! Selbst wenn zukünftig die SEPA-Zahlungen den innerdeutschen Zahlungsverkehr ablösen, ist aktuell eine Laufzeit von einem Bankarbeitstag in der Diskussion. Aktuell sind wir dort noch bei 3 ...


--- Gruß aus Bocholt Kai
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meine "EX" als Bankerin wird dir wohl gleich was schreiben...


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Hallo Kai,

bis zum 01.01.2010 ist deine Antwort vollkommen richtig gewesen.

Seit diesem Tag gilt die EU-weite Zahlungsverkehrsrichtlinie. Da hat die EU sich was ganz feines ausgedacht.

Den Überweisungsrückruf, wie du da beschrieben hast, gibt es nicht mehr. Ok, ein paar Inlandsbanken beachten sie ab und an noch, der Gewohnheit halber, aber eben zwingend ist es nicht mehr.

Wenn ich das Gesetz ganz genau auslege und ein Kunde drückt mir den Überweisungsauftrag in die Hand und er merkt dann, dass er sich beim Betrag verschrieben hat, darf ich den Beleg noch nichtmal mehr zurückgeben. Sobald sich der Vordruck bei der Bank befindet, ist der Auftrag erteilt. Endgültig!

Fragen kostet erstmal nix; einfach mal bei deiner Hausbank nachfragen, aber deine Chancen gehen gleich 0.

Sorry,

lg Micha
:durchgeknallt:

Zuletzt bearbeitet von Michael K. der Beifahrer; 11.07.2010 07:30.

Auch Golf-Fahrer sind Menschen :-)
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Siehste....auf die "Michaelas" ist Verlass


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Hallo Michael,

die EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD - Payment Service Directive) ist nicht zum 01.01.2010, sondern zum 01.11.2009 in Kraft getreten.

Überweisungsrückrufe funktionieren in der Praxis genauso wie vorher.

Hier auch noch mal ein Auszug zur Valutenfragen (siehe unten):

"Überweisungen müssen ab 1.1.2012 binnen eines Geschäftstags (D+1) beim Empfängerinstitut eintreffen, bis Ende 2011 kann eine Frist von D+3 vereinbart werden. Für beleghaft eingereichte Zahlungsaufträge kann die Frist jeweils um einen weiteren Geschäftstag verlängert werden. "


--- Gruß aus Bocholt Kai
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Am Freitag letzter woche hat meine kollege morgens um 7:30 online was überwiesen, um 8:30 war es gebucht!! ;-)


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