Hallo Kai,

bis zum 01.01.2010 ist deine Antwort vollkommen richtig gewesen.

Seit diesem Tag gilt die EU-weite Zahlungsverkehrsrichtlinie. Da hat die EU sich was ganz feines ausgedacht.

Den Überweisungsrückruf, wie du da beschrieben hast, gibt es nicht mehr. Ok, ein paar Inlandsbanken beachten sie ab und an noch, der Gewohnheit halber, aber eben zwingend ist es nicht mehr.

Wenn ich das Gesetz ganz genau auslege und ein Kunde drückt mir den Überweisungsauftrag in die Hand und er merkt dann, dass er sich beim Betrag verschrieben hat, darf ich den Beleg noch nichtmal mehr zurückgeben. Sobald sich der Vordruck bei der Bank befindet, ist der Auftrag erteilt. Endgültig!

Fragen kostet erstmal nix; einfach mal bei deiner Hausbank nachfragen, aber deine Chancen gehen gleich 0.

Sorry,

lg Micha
:durchgeknallt:

Zuletzt bearbeitet von Michael K. der Beifahrer; 11.07.2010 07:30.

Auch Golf-Fahrer sind Menschen :-)