In Antwort auf:

Ja, aber es wird unterschieden zwischen Buchung und Erscheinen auf dem Kontoauszug und der Wertstellung. Wenn ich am 17 eine Überweisung auf Dein Konto tätige, kann es bis zum 19. gebucht sein, aber die Wertstellung erfolgt bei Dir auch am 17. Zinstechnik...




Ganz sicher nicht ...

Der Unterschied zwischen Buchungstag und Valuta ist klar, aber wie Du es oben geschrieben hast, ist es definitiv in der Praxis nicht - und auch von der Rechtssprechung nicht gefordert! Selbst wenn zukünftig die SEPA-Zahlungen den innerdeutschen Zahlungsverkehr ablösen, ist aktuell eine Laufzeit von einem Bankarbeitstag in der Diskussion. Aktuell sind wir dort noch bei 3 ...


--- Gruß aus Bocholt Kai