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Pooh-Bah
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Pooh-Bah
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Hallihallo,
bin zwar kein Spezi, aber hab täglich um die 100 Überweisungen zu tätigen bei denen halt auch mal die ein oder andere Falsche dabei ist...
Sache ist: Was raus ist, ist raus. In dem Moment wo es beim Absender gebucht ist, gehört es rechtlich schon dem Empfänger. Eine Rückbuchung ist nur mit Erlaubnis des Empfängers möglich. Das funktioniert sogar manchmal telefonisch, aber ist nicht rechtens.
Wichtig beim Verbuchen ist die Wertstellung, nicht der tatsächliche Eingang. Die Buchung muss taggleich verbucht werden auch wenn die buchhalterische Gutschrift erst am Folgetag auf Deinem Auszug erscheint.
So haben wir es gewollt... Keine Papierchen mehr zur Bank bringen müssen und am Schalter vor 10 uhr abliefern....
Gruß Uwe
Verbrauch?? Ne große Kuh frisst auch viel Gras....
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