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Ohne Diebstahlanzeige könnte er ihn gar nicht abmelden da er keine Kennzeichen dabei hat. Aus was sollte ihm die Versicherung einen Strick drehen? Solange es keinen Schaden gibt passiert sowieso nix und wenn, dann kann man ihn nicht haftbar machen da das Auto schon gestohlen gemeldet wurde. Er hat die Versicherung informiert und damit hat sich das, egal ob an oder abgemeldet. Nur, wenn das Auto gefunden wird und ev. fahrbereit ist dann kann man viel Geld sparen solange es noch angemeldet ist. Beim abgemeldeten Auto übernimmt die Polizei das Kommando und schickt später die Rechnung. Ohne Teilkasko wird das teuer.
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