Moin Oliver,
das ist aber ein Unterschied. Der Wiederbeschaffungswert ist wie schon erwähnt das was die Versicherung bezahlen muß, dass du wieder genau das gleiche Auto wie vor dem Unfall bekommst. Der sollte dann auch so hoch wie möglich sein und der Restwert wird von eben diesem abgezogen. Also so wenig wie möglich Restwert ins Gutachten.
Hab ich auch grad durch, war aber nur ein Ibiza der zusammen geschoben wurde
Viele Grüße
Martin