Weswegen willst du die anzeigen? Schlechte Arbeit ist kein Verbrechen und Betrug setzt Absicht voraus.
Hier geht's nur um Qualität und entsprechende Kosten. Das ist rein zivilrechtlich.
Allgemein muss man 2 Chancen zur Nachbesserung geben, dann kann man Gutachter, Innung oder Schiedsstelle anrufen. Das muss aber auch Kosten vermeidend passieren. Einen Gutachter wegen der A-Säulen Verkleidung einzuschalten wäre übertrieben, nicht aber bei immer noch undichter Scheibe.
Ärger hat man wegen solchen Dünnbrettbohrern aber immer, that's life.