Also meiner Meinung nach ist es so korrekt wie wir es hier in der Schweiz haben. Wenn 2 Autos auf einer Nummer laufen, dann hat auf Grund der Kosten (man bezahlt ja nur einen Wagen mit einem kleinen Aufpreis /80.-- Fr.) ja nur ein Auto das Recht öffentlichen Grund zu nutzen.
Bei uns ist die Zahl der zusätzlichen Fahrzeuge bei 18 wenn die Fahrzeuge mehr als 30 Jahre alt sind.
Zitat:
Es können nur Fahrzeuge mit gleichartigen Kontrollschildern unter Wechselnummer eingelöst werden (z.B. Motorwagen unter sich, Motorräder unter sich oder Kleinmotorräder unter sich) und höchstens zwei Fahrzeuge.
Ausnahmen: Veteranenfahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Anhänger können im Maximum 19 Fahrzeuge unter Wechselnummer eingelöst werden.
Link zu unseren Möglichkeiten in Luzern Und noch so eine Randbemerkung von mir: Wer sich mehr als ein Auto leisten will, der muss auch die entsprechenden Nebenkosten bezahlen können.
Ach ja noch eine Frage habe ich nach Deutschland. Ihr habt das Saisonkennzeichen. Dürft Ihr ausserhalb der gewünschten Saison das Auto auf öffentlichen Plätzen, Strassen etc. abstellen?
Daniel