ganz so einfach ist das nicht, denn ein Auto auf öffentlichem Grund, sprich, auf der Straße, ohne Schilder wird abgeschleppt und aus dem Verkehr gezogent.......das würde also bedeuten, nur Leute mit Grundstück oder Garage dürfen ein Wechselkennzeichen nutzen - das widerspricht ein wenig dem Gleichheitsgrundsatz, daher ist diese Lösung - vermutlich - zu einfach gedacht. Es muß eben auch beim "nicht-aktiv genutzen Fahrzeug" klar sein, daß es grundsätzlich zugelassen ist - im Gegensatz zur abgemeldeten und an der Ecke vergessenen Schrottkarre ....;-)

Aber wie gesagt - wissen tum man nix genaues nicht


..." auf ein Neues !!! "