Hallo Rainer. Wenn Du den Wagen bei einem Händler erstanden hast, ist er auch verpflichtet die Gewährleistung zu übernehmen. Dann kannst Du den Wagen zurückgeben oder eine Rep. auf Rechnung des Händlers machen lassen. Die Händleraussage " Keine Garantie , weil xxxx Km , ist nicht zulässig. Wenn er Dir das Fahrzeug allerdings im "Kundenauftrag" vermittelt hat , sieht es nicht so gut aus.
Auf jedenfall kannst Du ihm " Arglistige Täuschung " lt BGB § 123 anlasten, da er den Mangel wissentlich verschwiegen hat.
Mit dieser Argumentation würde ich erst mal vorgehen.