ich hab jetzt mal die 8x16 Zoll als Referenz genommen.
Was die Eintragung als solches angeht, so kommt es auch auf die Felge an. Wenn die Reifengröße im Tüv-Gutachten nicht freigegeben ist, wird es schwierig, sie eintragen zu lassen. Bei meinen 8,5x18 Zoll BBS RG-Felgen darf ich nur 235er mit einem 40er Querschnitt fahren.
Hatte am Freitag beim Tüv (bzw. der Markus Scharrenbroch) ganz andere Probleme... Die wollten mir die Felgen nicht in Verbindung mit 20er Distanzscheiben eintragen, da im Gutachten der Spurverbreiterungen zwar allerlei Audi-Modelle standen, wie z.B. der Audi 200, Audi 100/A6 Typ C4 und der A8 Typ D2 aber KEIN V8!!! Nun also morgen noch mal zum Tüv ohne Distanzscheiben.