Nochmals an Alle die einen V8 3,6l vor 89 oder ein Fahrzeug ohne ABE Nr. haben.
Als wir damals die Bestellaktion starteten, haben wir versprochen einen Nachrüstsatz mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) zu liefern.Leider täuscht der Begriff "Allgemein" etwas über den sehr engen Verwendungszweck einer solchen Betriebserlaubnis.
Denn dort wird sehr eindeutig u. genau beschrieben für welche Fahrzeuge das Zubehörteil verwendet werden darf.
Einer dieser Kriterien ist die eigentliche Fahrzeug ABE, dargestellt durch die ABE Nr. im Brief.
Wenn nun eine Angabe im Brief fehlt (hier die ABE Nr.) ist es für die Zulassungsstellen meistens nicht möglich, den Zubehörsatz in die Fahrzeugpapiere einzutragen, da sie als Behörde nicht in der Lage ist, dieses Fahrzeug eindeutig zu identifizieren.Hier ist jetzt TÜV/DEKRA (leider kostenpflichtig) gefragt, zu bescheinigen, daß der dort einzeln vorgestellte V8, dem V8 abgasrelevant entspricht, der in der ABE der Nachrüstanlage aufgeführt ist.
Das Problem in unserem konkreten Fall ist also nicht das Baujahr vor 89 sondern die fehlende ABE Nr. im Brief. Wäre es nur das Baujahr gewesen u. hätte wir eine Briefkopie mit ABE Nr. eines solchen Fahrzeuges erhalten, wäre eine Erweiterung auf die Fahrzeugevor 89 problemlos möglich gewesen.
Was mich zu meiner vielleicht etwas zu "kalten" Antwort gegen über dem Forenmitglied Claudius bewogen hat, ist die Tatsache, daß er am 28.03.03 17:24 hier von seinem berechtigten Problem mit der ABE berichtet hat, ich in einer Antwort um 22:22 Uhr die Sachlage u. auch die Vorgehensweise sicherheitshalber VOR dem Einbau mit der Nachrüstanlage zu TÜV/DEKRA gehen schildere, dann aber von Ihm einen Tag später Im "Talk" ein Posting lese, daß der Nachrüstsatz schon eingebaut wurde u. ich heute ein E-Mail von Ihm in formaljuristische Ausdrucksweise bekomme, daß wir doch die Kosten gesamt oder anteilig für die Einzelzulassung übernehmen mögen.
Ich denke so kann es nicht gehen und darum noch einmal für alle V8 3,6l Besitzer deren Schmuckstück vor 89 gebaut wurde:
VOR DEM EINBAU ZUM TÜV/DEKRA GEHEN UND SICH DIE EINZELZULASSUNG ZU SICHERN LASSEN UND DANN BITTE ERST EINBAUEN (LASSEN).
Wir haben leider keine andere, uns bekannte, Möglichkeit.
Ich bin mir von meinem Verständnis u. auch nach Rücksprache mit GAT sicher, daß es so klappen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Reich
Reich u. Sohn Kfz
www.autoreich.de