!!!! WICHTIG: Das Nachfolgende gilt nur für Fahrzeug mit Baumonat vor 01.89 oder OHNE ABE Nr. auf Seite 4 im
Kfz Brief !!!!

Unserer Kenntnisstand ist seit heute Folgender:
Die ersten Audi V8 wurde ab September 88 bis 1.89 wie bei einem "Prototyp" ohne ABE Nr. mit einer Einzelzulassung ausgeliefert, d.h. bei der Erstellung der ABE für die EURO 2 Nachrüstung konnten diese Fahrzeuge nicht berücksichtigt werden.
Besitzer dieser Fahrzeuge, sowie auch alle Anderen, die keine ABE Nr. in Ihrem Kfz Brief (z.B Re-Importe / Ersatzbrief) auf Seite 4 haben, sollten wie folgt vorgehen:
1.) VOR DEM EINBAU mit dem Fahrzeug, dem Nachrüstsatz und dem Fahrzeugbrief zu TÜV/DEKRA gehen und dort nachfragen ob nach dem Einbau diese Nachrüstung von dieser Stelle eingetragen werden kann.
2.) Diese Frage sollte mit ja beantwortet werden, da die Fahrzeuge bezgl. der emissionsrelevanten Bauteile mit denen ab 01.89 identisch sind.
3.) Danach den Nachrüstsatz einbauen (lassen)
4.) AU machen lassen
5.) bei der o.g. Stelle den Nachrüstsatz eintragen oder Fahrzeugänderungsbericht erstellen lassen
6.) mit den Fahrzeugpapieren /Fahrzeugänderungsbericht zur Zulassungsstelle fahren u. die Papiere ändern lassen.
7.) endlich Steuern sparen.

Falls TÜV/DEKRA Probleme machen sollten bitte freundlich hartnäckig bleiben.

Wenn jemand wider erwarten doch einen AUDI V8 3,6 l vor 89 mit einer ABE Nr. im Kfz Brief auf Seite 4 hat, bitte sofort an uns unter 030 787 44 92 faxen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Reich
Reich u. Sohn Kfz
www.autoreich.de