Hallo,
die 150 Euro bedeuten die Zollfreigrenze, aber Einfuhrumsatzstuer muss immer bezahlt werden, wenn der EinfUst. Betrag über 10 Euro liegt. Also liegt der Kaufpreis über 52,63 Euro ist EinfUst. fällig. Was der Zöllner aber wirklich daraus macht ist seine Sache.
Grüßle