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Registriert seit: Nov 2001
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Leider irre ich hier nicht. So wie du es beschreibst ist das allgemeine Rechtsempfinden. In diesem Fall liegt man da aber falsch. Ein zugelassenes Fahrzeug hat immer und überall, solage in D, eine gültige HU zu haben. Auch auf privatem Grund und in der Garage. Hat man oder will man keine HU dann hilft einzig und allein abmelden. (Auf Privatgrund kann man aber auch einfach die Kennzeichen abmachen. Der übereifrige Ordnungshüter darf auch das Grundstück zwechs Überprüfung betreten solange dieses nicht vollständig eingezäunt und das Tor zu ist. Also im Falle er einfach rein maschieren kann. Dann gilt es nämlich als öffentlicher Grund (was auch die meisten nicht wissen und schlimme Folgen haben kann, wenn man ohne Führerschein auf dem privaten Acker rumfährt.) Die eventuelle Stillegung erfolgt dann als Verwaltungsakt genau wie bei fehlendem Versicheungsschutz. Dagegen gibt's nicht mal Rechtsmittel. http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=73156&hl=privatgrund++ohne
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