Ist nicht Rechtens !

Steuer wird bezahlt und wenn das FZG auf Privatem Grunde steht gibt es keine Belange für den Staat !

Zwangsstillegungen gibts nur bei SteuerFlucht oder Versicherungsmangel .

Wenn beides erfüllt ist hat die Pozilei auf einem PRIVAT Grund keine Handhabe !

Unrecht...da würde ich mal beim Chef vorstellig .

Handhabe nur wenn FZG im Öffentlichen Verkerh bewegt wird und dabei angehalten wird...


V8 erbarme Dich !