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Ist nicht Rechtens !
Steuer wird bezahlt und wenn das FZG auf Privatem Grunde steht gibt es keine Belange für den Staat !
Zwangsstillegungen gibts nur bei SteuerFlucht oder Versicherungsmangel .
Wenn beides erfüllt ist hat die Pozilei auf einem PRIVAT Grund keine Handhabe !
Unrecht...da würde ich mal beim Chef vorstellig .
Handhabe nur wenn FZG im Öffentlichen Verkerh bewegt wird und dabei angehalten wird...
V8 erbarme Dich !
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