Hallo,

Zuerst einmal muß das Fahrzeug gem. § 21c StVZO und der Richtlinie von der Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen einem amtl. zugelassenem SV vorgestellt werden. Die Untersuchung hat den Umfang einer HU.

Des Weiteren sollte jedem, der ein H-Kennzeichen wünscht, bewußt sein, das die täglichen "Einkaufsfahrten" damit vorbei sind.
Der Einsatz eines Fahrzeuges mit H-Kennzeichen nur zur Pflege des KFZ-technischen Kulturgutes.
Auch wenn es da keine gesetzl. Regelung gibt, welche Fahrten wann und wohin gemacht werden dürfen, obliegt es den Zulassungsstellen, das H-Kennzeichen zu genehmigen oder wieder abzuerkennen und da mit H-Kennzeichen steuerliche Vorteile verbunden sind, hat die Stadt od. Genmeinde darauf ein Auge.

Deine Frage zu beantworten ist relativ umfangreich, also beschränke ich mich auf das Nötigste.

Um ein H-Kennzeichen zu erhalten muß das Fahrzeug weitestgehend im Original-bzw. zeitgenössischen Zustand sein oder halt fachmännisch restauriert.
Technische Änderungen welche vorgenommen wurden, dürfen nur in den ersten zehn Jahren nach Zulassung stattgefunden haben, d.h. die Änderungen müssen min. 20 Jahre alt sein.
Das ist u.A. auch der Grund dafür, warum so viele Hot-Rod-Fahrzeuge kein H-Kennzeichen bekommen.

Insgesamt gibt es sieben Oldtimer-Klassen, um aber ein H-Kennzeichen zu bekommen, muß das Fahrzeug min. die Einstufung in die Klasse 3 erhalten, was heißt, das es sich um ein en gebrauchten Zustand handelt. Es darf kleinere Mängel haben, muß aber voll fahrbereit sein. Auch dürfen keine sofortigen Arbeiten notwendig sein.

Wichtig aber bei allen Klassen ist die Originalität.

Ein Beispiel ist die Farbe. Man kann ohne weiteres das Fahrzeug umlackieren, allerdings in eine Farbe, welche in diesem Baujahr auch in Gebrauch war. Also ein V8 mit "Porsche-Blau" wird kein H-Kennzeichen erhalten.

Letztendlich ist das alles nicht so einfach, ich würde vorher mal bei einer Prüfstelle vorbeischauen und mir aufzeigen lassen, was alles zu tun ist, um ein positives Gutachten zu erhalten.

Aber ich behaupte das Du mit Deiner angefertigten Abgasanlage kein positives Gutachten erhälst, solange es noch Teile gibt.

Mir ist aber klar, das es leider immer SV ´s geben wird, die für einen 50er alles eintragen.

Gruß

Thomas