Alles richtig bis auf "AU darf nicht älter als vier Wochen sein".
Die AU ist an die HU gekoppelt. Die AU darf auch im Vormonat der HU gemacht werden.
Ob nun AU am 01. des einen und HU am 30. des Folgemonats gemacht wird ist dabei egal. Das sind mehr als vier Wochen Unterschied. Erbsenzählerei