Und genau aus diesem Grund wurden vor ungefähr 5 Jahren Hunderte von Sachverständigen der großen Prüforganisationen fristlos entlassen und auch heute werden noch viele Gerichtsverhandlungen von damals geführt.
Da wurde mit Gefälligkeitsgutachten viel Geld nebenbei verdient und keiner hat daran gedacht, das es irgendwann mal zuauffliegt.
Und letztenendlich ist auch nicht nur der "böse" Prüfer haftbar, sondern auch der Halter bzw. Fahrer, unabhängig davon ob es eingetragen ist oder nicht, durch eine Eintragung ist es nicht auf einmal legal.
Es gehört auf jeden Fall viel Mut seitens der Prüfer dazu, mit der Eintragung die Betriebs-und Verkehrssicherheit zu bescheinigen