Hallo,

vielfach schränken Verkäufer ein Fahrzeugangebot auf "nur an Händler oder Export" ein! Beides hat den Hintergrund, keine Sachmängelhaftung für die Fahrzeuge gewähren zu müssen! Sie ist laut Gesetz 24 Monate, kann aber vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden! Diese gilt aber nur, wenn Privatleute kaufen! Wenn Du also ein Gewerbe hast, wird Dir ein Händler auch liebend gerne einen solchen "Exportwagen" verkaufen!

Grosse Markenhändler stellen sich kaum noch ältere und/oder größere Fahrzeuge auf den Hof. Die gehen dann direkt an Fähnchenhändler. Entweder verkaufen diese dann an "Händler oder Export" oder die scheren sich einen feuchten Kehricht um die Sachmängelhaftung!


--- Gruß aus Bocholt Kai