Hallo Frank,

bei einer tüv-eintragung (egal wie sie darein gekommen ist) erlischt nie die betriebserlaubnis. zwar kann die polente einen sachverständigen bestellen und dich hinterher dazu anweisen den scheinwerfer auszubauen, aber die betriebserlaubnis erlöscht nicht! somit bleibt im falle eines unfalls der versicherungsschutz vorhanden. zumindest hat mir das der adac gesagt.
wie maik schon sagte muss man sich auf den tüv verlassen dürfen, man selber kann es ja nicht beurteilen.

grüße