Hallo Frank,

ich bezweifle stark, dass der Halter automatisch in die Schuldfrage mit einbezogen werden kann, wenn er seine Hausaufgaben in bezug auf Eintragung beim TÜV gemacht hat. Von dem Halter kann keiner erwarten, dass er weiss, welches Bauteil wie und wo abgenommen werden muss/kann und welches nicht. Das ist Aufgabe des TÜV. Und der ist der einzige Ansprechpartner für den Halter. Man müsste dem Halter also nachweisen, dass er entgegen besseren Wissens zum TÜV gefahren ist, um einen nicht rechtnäßigen Eintrag zu erhalten.

Unabhängig davon ist das Interesse an einer Xenon Lösung hier im Forum groß, die in allen Instanzen genehmigt ist.

Hat jemand schon einmal die Osram H4R-Lampen in einem V8 gehabt und kann etwas über die Ausleuchtung / Blendung sagen?

Mit mehreren Leuten wäre es doch vielleicht möglich, einen neuen V8 Scheinwerfer mit H4R von Osram auszustatten und zum lichttechnischen Institut zu schicken. Die 100EUR wären es auf jeden Fall wert zu wissen, ob es nicht mit dem Standard-Reflektor möglich ist, die Prüfung zu bestehen. Wenn z.B. der linke Scheinwerfer problemlos durchkommt, dann sind die Aussichten für den rechten zumindest nicht schlecht.
Es kommt meiner Erachtens wohl darauf an, inwiefern der Lichtaustrittspunkt von H4R mit H4-Lampen vergleichbar ist.

Maik