Hi,
ist leider nicht der Fall. Gerade bei Leuchteinheiten hat der TÜV (oder ähnliche Organisationen) weder die Befugnis noch die Möglichkeiten, eine lichttechnische Abnahme zu machen. Von daher sind solche Eintragungen nichts wert.
Inwieweit es im Schadensfalle den Prüfer dafür verantworlich zu machen (schließlich geht man ja als Laie davon aus, das es mit der Eintragung seine Richtigkeit hat), weiß ich nicht.
Was der TÜV machen darf/muß ist die Abnahme des korrekten Einbaus solcher Änderungen. Nur ist dafür das lichttechnische Gutachten nötig.
Grüßle
Frank K.